Ausstellungsgang in der DASA Ausstellung Am Bildschirm

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dasa-dortmund.de veröffentlichte Website DASA als Fachbereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Erstellung der DASA Homepage im Jahr 2019 erfolgte unter Berücksichtigung von BITV-Anforderungen. Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen mittels Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0) ist die Grundlage für diese Erklärung.
Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Die Kontrastanforderungen sind im Karussel nicht durchgängig erfüllt: je nach Hintergrund können die Steuerelemente schlecht sichtbar sein. 
  • Bei benutzerdefinierten Einstellungen von Farben (auch Hochkontrastmodus) sind einige Icons nicht gut erkennbar. Dazu gehört u.a. der Button zum Öffnen der Hauptnavigation.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
     

Begründung

Die DASA Arbeitswelt Ausstellung arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Es ist geplant, die genannten Barrieren bis Ende 2023 zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.09.2020 erstellt und am 17.11.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2071
Telefax: 0231 9071-2070
E-Mailinfo-zentrum(at)baua.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de